Bescheinigung kurz
Ärztliche Bescheinigung kurz
AU Bescheinigung für GKV-Versicherte Arbeitnehmer

Atteste & Gutachten

Die Erstellung von Bescheinigungen, Attesten und Gutachten ist meist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen, denn sie werden aus privatem Antrieb (z.B. Abschluss einer Versicherung, einer neuen Tätigkeit, Schulunfähigkeit etc.) gewünscht. Diese Leistung können wir daher nicht über ihre Krankenkasse abrechnen, sondern wir müssen dafür eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellen.

Die Höhe der Kosten ergibt sich nach der GOÄ aus dem Umfang des nötigen Attestes, beträgt aber mindestens 2,33 € für eine Schulunfähigkeitsbescheinigung, bzw. 5,36 € oder für ein kurzes frei formuliertes Attest (GOÄ 70).

Je nach Aufwand muss natürlich auch mit einer gewissen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Teilweise ist auch ein Gespräch oder eine körperliche Untersuchung notwendig. Also vereinbaren sie bitte einen Termin.

Mit Versicherungsunternehmen können wir oft direkt abrechnen. In unserer speziellen Rubrik zur Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) können Sie dazu Weiteres erfahren.

Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, die auf Grund einer Erkrankung ausgestellt wird, gilt das natürlich nicht, diese ist für Sie kostenfrei!

 

 

Dorfgraben 2a | 97076 Würzburg
+49 (0) 931 27 25 62
Fax: +49 (0) 931 27 25 63

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag 08:00 - 13:00
Dienstag 15:00 - 18:00
      für Berufstätige 18:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 13:00  
Donnerstag 15:00 - 18:00
     für Berufstätige 18:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 13:00
+ nach Vereinbarung  

Für Sprechzeiten und Telefonnummern Betriebsmedizin siehe entsprechende Rubrik

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung

Spezialsprechstunden immer nach Vereinbarung

Für Notfälle: s. auch Notfallnummern im Menu

Ärztl. Bereitschaftsdienst Tel. 116117
Ärztl. Bereitschaftspraxis Tel. 116117
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