Betriebsmedizin
Dres. Hellmuth und Hackenberg

Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin

Werner-v.-Siemens erkannte bereits um 1850, dass die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer nicht nur ein Akt der Nächstenliebe, sondern auch Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft ist.

Das war der Beginn der arbeits-/betriebsmedizinischen Betreuung von Betrieben und ihrer Mitarbeiter.

Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nicht “nur” für alle Arbeitgeber mit einem Angestellten gesetzlich vorgeschrieben (siehe Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz), sondern stellt einen wesentlichen Faktor in der betrieblichen Entwicklung dar. Der erhoffte positive Einfluss auf die Firmenentwicklung kann allerdings nur durch eine gute Zusammenarbeit aller mit der betrieblichen Gesund­heits- und Sicherheitsförderung beschäftigten Personen gelingen. Dies gilt auch und gerade für klein - und mittelständische Betriebe! Hierzu gehören auch Belehrungen wie z.B. die Infektionsschutzbelehrung nach §43 InfSG und Tauglichkeitsuntersuchungen (G-Untersuchungen, Einstellungsuntersuchungen, Führerschinuntersuchungen etc.)

Sollten Sie sich für eine solche Untersuchung angemeldet haben, bitten wir Sie vorab folgenden Fragebogen auszufüllen und mitzubringen Arbeitsmedizinischer Fragebogen Bitte bringen Sie auch andere ggf. notwendige medizinische Unterlagen, Brillenpässe, Impfausweise, Führerscheine etc. mit!

Kosten für die Betreuung/Untersuchung teilen wir auf Anfrage gerne mit, eine Infektionsschutzbelehrung (schriftlich und mündlich) kostet als Einzelbelehrung 20€ (in der Gruppe 15€/Person).

In großen Firmen bestehen ganze Arbeitsschutzabteilungen, mittlere Betriebe beschäftigen Sicherheitsfachkräfte, in Kleinbetrieben ist oft der Unternehmer der alleinige Ansprechpartner. Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer hier bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Einhaltung von Sicherheitsmaßnamen und der Gesundheitsförderung/-erhaltung der Angestellten.

Dazu werden durch den Betriebsmediziner Begehungen der Arbeitsstätten und sogenannte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten, je nach Gefährdungsgrad/Arbeitsplatz, durchgeführt. Auch nimmt er an Arbeitssicherheitssitzungen teil und ist Ansprech­partner und Berater aller Firmenangehörigen und der Leitung in Bezug auf gesundheitliche Fragen.

Dr. Hellmuth ist Betriebsmediziner und nimmt diesen Aufgabenbereich mit unserem BMD-Team, vor allem in klein- und mittelständischen Betrieben, wahr. Die Mitarbeiterinnen finden sie mit Bild und Namen auch auf der "Wir über uns/Teamseite".

Bei Interesse an einer betriebsmedizinischen Betreuung Ihres Unternehmens oder zur Terminvereinbarung  arbeitsmedizinischer Untersuchung (inkl. Infektionsschutzbelehrungen) kontaktieren Sie uns bitte unter:

0931-272562 oder info@familienarztpraxis.de

 

Allgemeine betriebsmedizinische Untersuchungs-/Öffnungszeiten (nach Absprache/Terminvereinbarung):

Montag 16.30-18.30 Uhr,  Dienstag/Donnerstag 11.30-14.15 , Freitag 07.30-10.00 Uhr

Weitere Zeiten nur nach Vereinbarung

Dorfgraben 2a | 97076 Würzburg
+49 (0) 931 27 25 62
Fax: +49 (0) 931 27 25 63

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag 08:00 - 13:00
Dienstag 15:00 - 18:00
      für Berufstätige 18:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 13:00  
Donnerstag 15:00 - 18:00
     für Berufstätige 18:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 13:00
+ nach Vereinbarung  

Für Sprechzeiten und Telefonnummern Betriebsmedizin siehe entsprechende Rubrik

Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung

Spezialsprechstunden immer nach Vereinbarung

Für Notfälle: s. auch Notfallnummern im Menu

Ärztl. Bereitschaftsdienst Tel. 116117
Ärztl. Bereitschaftspraxis Tel. 116117
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