Führerschein-/ Versicherungsuntersuchungen
Führerschein-Untersuchungen für Kraftfahrzeuge und auch Boote; auch mit LPU (s.u.)
(zum Beispiel für LKW/Bus/Taxi/Boote oder allgemeine Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges)
Seit Ende der 90er Jahre ist eine solche Untersuchung für LKW/Taxi/Bus-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird die körperliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen untersucht.
Auch bei älteren Personen oder bei/nach bestimmten Erkrankungen macht diese Untersuchung, bei der sowohl die Sinnesorgane, der Bewegungsapparat, die Kognition als auch einzunehmende Medikamente überprüft werden, sehr viel Sinn und wird ja auch rege diskutiert.
Untersuchungsumfang
Dieser richtet sich nach der Anforderung und umfasst mindestens eine Ganzkörperuntersuchung, einen Seh-/Hörtest in unterschiedlichem Umfang, eine Urin- und Blutprobe sowie ggf. einen LPU (Leistungspsychol. Test, Reaktionstest), EKG oder eine Lungenfunktionsuntersuchung. Bitte bringen Sie hierzu auch Ihren Führerschein, Ausweis und ggf. Brillenpass mit
Diese Leistung können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, sondern wir müssen dafür eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellen. In unserer speziellen Rubrik zur Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) können Sie dazu Weiteres erfahren und hier die Kostenübernahme und den Anamnesebogen ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.
Über die Höhe der Kosten erhalten Sie auf Wunsch Auskunft an der Anmeldung. Zu diesem Thema siehe auch Rubrik Betriebsmedizin. Terminvereinbarung hier unter 0931-272562 oder info@familienarztpraxis.de
Versicherungsuntersuchungen
Sie sind nicht Bestandteil des gesetzlichen Gesundheits-Checks, denn sie werden aus privatem Antrieb (z.B. Abschluss einer Lebensversicherung) gewünscht. Die Anforderungen an die Breite und Tiefe der Untersuchung ist, je nach Anforderung der Versicherung, meist auch bedeutend höher (meist mit Ergometrie, oft mit speziellen Laboruntersuchungen).
Diese Leistung können wir nicht über den Krankenversicherungsschein abrechnen, sondern wir müssen dafür eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellen. Oft können wir jedoch mit den Versicherungs-Unternehmen direkt abrechnen. In unserer speziellen Rubrik zur Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) können Sie dazu Weiteres erfahren und hier die Kostenüberahme ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.
Da die oben genannte Untersuchung zeitaufwendig ist, müssen spezielle Termine vereinbart werden.