Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendarbeitsschutz-Untersuchung
Gemäß Jugendarbeitsschutz-Gesetz müssen sich Jugendliche unter 18 Jahren zu Beginn und während der Ausbildung einer ausführlicher körperlichen Untersuchung einschließlich des Sehens und Hörens unterziehen. Sinn der Maßnahme ist die Feststellung, ob die/der Jugendliche im angestrebten Beruf ggf. gesundheitliche Risiken eingeht und ob nach dem ersten Jahr bereits negative Einflüsse auf die Gesundheit eingetreten sind.
Wie Sie sich vorstellen können ist das sehr zeitaufwendig und daher ist zu dieser Untersuchung ein gesonderter Termin erforderlich.
Von den Erziehungsberechtigten und der/dem Auszubildenden müssen dazu verschiedene Angaben auf ein spezielles Formular gemacht werden (am besten in Ruhe zu Hause). Dieses bekommen Sie mit der Kostenübernahmeerklärung von Ihrer Schule/Ausbildungsbetrieb.
Nach Abschluss der Untersuchung werden die Erziehungsberechtigten und der zukünftige Arbeitgeber mit einer Bescheinigung über das Ergebnis incl. evtl. vorhandene Risikofaktoren informiert.
Die Untersuchung ist für Sie kostenfrei.